Herzlich willkommen auf unserer Website!

Wir betreiben Hundesport und züchten Schäferhunde im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Auf diesen Seiten stellen wir unsere Hunde vor und geben Informationen zu unserem Sport. Ausserdem erfährt ihr alles über unsere bisherige Zucht und die weitere Zuchtplanung.

Viel Spass beim Stöbern!

Info

Deutsche Schäferhunde "vom Wolfsfriede"
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USA

Nachweis einer Tollwutimpfung
Hunde müssen einen Nachweis über eine Tollwutimpfung haben, die mindestens 30 Tage vor Einreise in die USA erfolgt ist. Dies gilt auch für Blinden- und Begleithunde.
Einfuhr von nicht geimpften Hunden
Hunde, die keinen Nachweis einer Tollwutimpfung haben, einschließlich der Hunde, die zu jung für eine Impfung sind (z.B. jünger als 3 Monate), kann die Einfuhr gestattet werden, wenn die einführende Person einwilligt, den Hund bei sich in Quarantäne zu halten bis er gegen Tollwut geimpft ist und von einem ausreichenden Schutz gegen Tollwut ausgegangen werden kann (i.d.R. 30 Tage nach der Impfung). Das erforderliche Dokument zur Bestätigung steht in englisch [33 KB] , französisch [68 KB] , spanisch [55 KB] und russisch [210 KB] zur Verfügung.
Welpen, die zu jung für eine Impfung sind (z.B. jünger als 3 Monate) müssen privat in Quarantäne gehalten werden bis sie alt genug für eine Impfung sind und anschließend weitere 30 Tage.
Ungeimpfte Hunde müssen an ihrem endgültigen Bestimmungsort innerhalb von 4 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Einfuhr in die USA geimpft werden und anschließend 30 Tage privat in Quarantäne gehalten werden.
Während dieser Zeit dürfen sie nicht verkauft oder an andere Besitzer übertragen werden und derjenige, der die Bestätigung unterschrieben hat, haftet dafür, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.
Die Person, die den Hund einführt, muss eine Kontaktadresse hinterlegen, wo der Hund während dieser Zeit sich aufhält. Wenn der Hund an verschiedenen Orten gehalten wird oder mit dem Hund gereist wird, müssen alle Aufenthaltsadressen angegeben werden.