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Wir betreiben Hundesport und züchten Schäferhunde im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Auf diesen Seiten stellen wir unsere Hunde vor und geben Informationen zu unserem Sport. Ausserdem erfährt ihr alles über unsere bisherige Zucht und die weitere Zuchtplanung.

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Info

Deutsche Schäferhunde "vom Wolfsfriede"
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Großbritannien

Was muss getan werden?

Entsprechend den EU Reisebestimmungen zwischen den EU Mitgliedstaaten müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen die gleichen Bedingungen erfüllen. Sie benötigen einen Mikrochip, müssen gegen Tollwut geimpft sein und einen Heimtierausweis mitführen. Um die Bedingungen zu erfüllen sind folgende Schritte nötig:

1. Schritt
Ein Mikrochip wird benötigt. Bevor die anderen Maßnahmen durchgeführt werden, muss das Tier einen Mikrochip erhalten, so dass es eindeutig identifiziert werden kann.
2. Schritt
Nachdem der Mikrochip gesetzt wurde, muss das Tier gegen Tollwut geimpft werden. Es gibt keine Ausnahme von dieser Bestimmung, auch nicht, wenn das Tier bereits eine Tollwutimpfung erhalten hat. Die Auffrischimpfung muss zum aktuellen Datum erfolgen. Die Wartezeit bis zur Einreise nach Großbritannien beträgt 21 Tage nach der ersten Tollwutimpfung. Für nachfolgende Reisen sind keine weiteren Wartezeiten erforderlich, vorausgesetzt, die Auffrischimpfungen erfolgen termingerecht. Wenn die Impfung in zwei Etappen erfolgt, beginnt die Warztezeit nach der zweiten Impfung.
3. Schritt
Die erforderlichen Reisedokumente müssen besorgt werden. Für Heimtiere aus einem EU Land ist ein EU Heimtierausweis erforderlich. Falls das Tier aus einem Nicht EU Land einreisen soll, ist ein gesondertes offizielles Veterinärzertifikat erforderlich (ausgenommen sind die Länder Kroatien, Gribraltar, Norwegen, San Marino und Schweiz, die ebenfalls den EU Heimtierausweis unterstützen).
4. Schritt
Behandlung gegen Bandwurm (nur Hunde): alle Hunde einschließlich Blinden- und Begleithunde müssen gegen Bandwürmer behandelt worden sein. Die Behandlung muss durch einen Tierarzt erfolgen und muss 24 Stunden bis 120 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Behandlung gegen Zecken und Flöhe. Erfolgt die Einreise aus Finnland, Irland oder Malta, so ist keine Behandlung erforderlich.
5. Schritt
Der Transport hat mittels einer anerkannten Transportfirma und auf einer zugelassenen Reiseroute zu erfolgen. Zugelassen Reiserouten sind hier [9 KB]